Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, die über https://eori-beantragen.de zwischen dem Betreiber (Urs Zimmermann, Klybeckstr. 141, 4057 Basel, Schweiz, ladungsfähige Anschrift – kein Kundenverkehr, E-Mail: info@eori-beantragen.de; im Folgenden „Anbieter") und dem jeweiligen Kunden geschlossen werden.

Der Anbieter bietet seinen EORI-Antragsservice an. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, vor der Bestellung zu prüfen, ob ein Antrag auf Erteilung einer EORI-Nummer von seinem Sitz aus möglich ist.

2. Vertragsgegenstand

Der Anbieter erbringt im Auftrag des Kunden Dienstleistungen zur Erstellung und Übermittlung von Anträgen auf Erteilung einer EORI-Nummer an die Generalzolldirektion (Dienstort Dresden, Stammdatenmanagement). Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Bestellformular vollständig ausfüllt, diesen AGB sowie dem sofortigen Beginn der Dienstleistung zustimmt und die Zahlung erfolgreich abschließt. Nach Zahlungseingang erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung per E-Mail.

4. Leistungen

Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Anbieter prüft die Angaben nicht auf Richtigkeit oder Plausibilität.

  • technische Aufbereitung der Antragsdaten,
  • Erstellung des amtlichen Vordrucks 0870 nebst Begründung zum Ausfallverfahren (§ 5),
  • Weiterleitung an die zuständige Behörde.

5. Zoll-Portal und Ausfallverfahren

Seit dem 1. Oktober 2026 sind Anträge auf Erteilung einer EORI-Nummer grundsätzlich über das Zoll-Portal der deutschen Zollverwaltung zu stellen (Art. 6 Abs. 1 UZK). Der Zugang setzt eine Identifizierung über ELSTER, BundID, den deutschen Online-Ausweis oder ein eIDAS-Signaturzertifikat voraus.

Der Anbieter reicht Anträge ausschließlich im Ausfallverfahren mit dem amtlichen Vordruck 0870 nebst Begründung bei der Generalzolldirektion ein. Mit der Bestellung erklärt der Kunde, dass ihm die Nutzung des Zoll-Portals zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht möglich ist, weil er über kein für das Zoll-Portal nutzbares ELSTER-Konto und über keinen der weiteren Zugangswege (BundID, Online-Ausweis) verfügt; der Zugang über ein eIDAS-Signaturzertifikat steht nur Beteiligten mit bereits erteilter EORI-Nummer offen. Der Anbieter gibt diese Erklärung im Namen des Kunden gegenüber der Zollverwaltung ab und fügt sie dem Antrag als Anlage bei.

Der Kunde ist für die Richtigkeit dieser Erklärung verantwortlich. Ob das Ausfallverfahren im Einzelfall zugelassen wird, entscheidet die Generalzolldirektion; eine Ablehnung aus diesem Grund begründet keinen Anspruch gegen den Anbieter.

6. Preise und Zahlung

Die aktuellen Preise sind auf https://eori-beantragen.de einsehbar. Die Bezahlung erfolgt über Stripe (Kreditkarte u. a.). Eine elektronische Rechnung wird zur Verfügung gestellt.

Hinweis: Der Antrag kann bei der zuständigen Behörde kostenfrei eingereicht werden.

7. Leistungserbringung

Die Bearbeitung beginnt nach Zahlungseingang. Die Leistung gilt mit Übermittlung des Antrags an die zuständige Stelle als erfüllt.

  • Standard-Antrag: Bearbeitung innerhalb von 2–3 Werktagen
  • Express-Antrag: bevorzugte Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden (falls gebucht)

8. Widerrufsrecht

Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union steht nach dem Verbraucherrecht ihres Wohnsitzstaates ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen zu. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden mit der Ausführung begonnen hat und der Kunde bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert. Einzelheiten siehe Widerrufsbelehrung.

9. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt. Keine Haftung besteht für Verzögerungen oder Ablehnungen durch die Behörden sowie für unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Kunden.

10. Vertretung und Vollmacht

Mit Abschluss der Bestellung bevollmächtigt der Kunde den Anbieter, ihn gegenüber der deutschen Zollverwaltung im Rahmen der Beantragung einer EORI-Nummer zu vertreten. Die Vollmacht umfasst die technische Erstellung des Antrags, die Abgabe der Erklärung zum Ausfallverfahren nach § 5, die elektronische Übermittlung sowie die Kommunikation mit der Zollverwaltung im Namen des Kunden. Sie gilt mit elektronischer oder handschriftlicher Unterschrift als erteilt.

11. Mehrwertsteuer

Auf der Rechnung wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, da keine Mehrwertsteuerpflicht besteht (Art. 10 Abs. 2 MWSTG).

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel (Schweiz). Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Wohnsitzstaates von Verbrauchern — insbesondere innerhalb der Europäischen Union — bleiben hiervon unberührt.