Widerrufsbelehrung

Gesondertes Widerrufsrecht

Bitte beachten Sie, dass unsere vertraglich geschuldete Leistung – mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden – unmittelbar nach Auftragserteilung (Bestellung) beginnt und in der Regel vollständig innerhalb der Widerrufsfrist erbracht wird.

Ein Widerruf nach Auftragserteilung ist daher in den meisten Fällen nicht mehr möglich (§ 356 Abs. 4 Satz 2 BGB).

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Urs Zimmermann, Barbarastr. 14, 12249 Berlin, Deutschland, E-Mail: info@eori-beantragen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder Brief) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt erbrachten Leistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie mit vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).