Das EORI-Verfahren: Vordruck 0870a, Ablauf & Fristen
Wer Waren aus Nicht-EU-Ländern ein- oder ausführt, braucht eine EORI-Nummer. Hier erfahren Sie, was die EORI-Nummer ist, welcher Vordruck nötig ist, welche Behörde zuständig ist und wie das Verfahren Schritt für Schritt abläuft.
Was ist die EORI-Nummer?
Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number) ist eine EU-weit eindeutige Kennung für Wirtschaftsbeteiligte im Zollverkehr. Sie wird benötigt, sobald ein Unternehmen zollrechtliche Handlungen vornimmt — insbesondere bei der Ein- oder Ausfuhr von Waren über die EU-Außengrenze. In Deutschland besteht die EORI-Nummer aus dem Länderkürzel „DE" gefolgt von einer mehrstelligen Ziffernfolge.
Wer benötigt eine EORI-Nummer?
- Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler mit Import- oder Exportgeschäft
- Importeure und Exporteure von Waren aus bzw. in Drittländer
- Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die in der EU zollrechtlich tätig werden
Für rein innergemeinschaftliche Geschäfte (innerhalb der EU) ist keine EORI-Nummer erforderlich.
Der amtliche Vordruck 0870a
Die Beantragung erfolgt über den amtlichen Vordruck 0870a („Beteiligte – Stammdaten EORI-Nummer"). Er erfasst die Stammdaten des Beteiligten: Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registerdaten, Anschrift, Steuernummern sowie die wirtschaftliche Tätigkeit. Für Privatpersonen gilt der Vordruck 0870c, für rechtlich unselbstständige Niederlassungen der Vordruck 0870b. Der Vordruck muss vor der Übermittlung rechtsverbindlich unterschrieben werden.
Zuständige Behörde
Zuständig ist die Generalzolldirektion – Dienstort Dresden – Stammdatenmanagement (Postfach 10 07 61, 01077 Dresden). Der ausgefüllte Vordruck wird per E-Mail als PDF-Dokument oder per Fax an die GZD übermittelt. Eine formlose Beantragung ist nicht möglich.
Ablauf in 5 Schritten
- 1
Daten erfassen
Unternehmens- und Kontaktdaten sowie die wirtschaftliche Tätigkeit werden erfasst — bei uns geführt per Online-Formular mit automatischer Dokumentenerkennung.
- 2
Vordruck 0870a ausfüllen
Das amtliche Stammdatenblatt 0870a wird vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben.
- 3
Übermittlung an die GZD
Der Antrag wird an die Generalzolldirektion – Dienstort Dresden – Stammdatenmanagement übermittelt (per E-Mail als PDF oder Fax).
- 4
Eingangsbestätigung
Die GZD bestätigt den Eingang. Mit dieser Bestätigung kann bereits unter dem Vermerk „EORI-Nummer beantragt" verzollt werden.
- 5
Erteilung per Post
Die offizielle EORI-Nummer wird vom Zoll schriftlich per Post zugestellt — in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen.
Bearbeitungsdauer
2–4 Wochen
Während der Bearbeitung ist die Verzollung mit Eingangsbestätigung bereits möglich.
Kosten beim Zoll
kostenfrei
Die EORI-Nummer kann jederzeit kostenlos direkt beim Zoll beantragt werden.
Rechtsgrundlagen
Die EORI-Nummer und das Registrierungsverfahren beruhen auf dem Unionszollkodex (UZK) — Verordnung (EU) Nr. 952/2013 — sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447. Die Registrierung der Wirtschaftsbeteiligten ist dort verbindlich geregelt.
Häufige Fragen
Was ist eine EORI-Nummer?
Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number) ist eine EU-weit eindeutige Kennung für Wirtschaftsbeteiligte. Sie ist erforderlich, sobald ein Unternehmen zollrechtliche Handlungen vornimmt — etwa Waren aus Nicht-EU-Ländern einführt oder dorthin ausführt.
Wer benötigt eine EORI-Nummer?
Alle Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler, die Waren aus Drittländern importieren oder in Drittländer exportieren. Auch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU benötigen eine EORI-Nummer, wenn sie in der EU zollrechtlich tätig werden.
Welcher Vordruck wird benötigt?
Für Unternehmen und juristische Personen der Vordruck 0870a („Beteiligte – Stammdaten EORI-Nummer"). Für Privatpersonen gilt 0870c, für rechtlich unselbstständige Niederlassungen 0870b.
Wie lange dauert die Erteilung?
Die Generalzolldirektion nennt eine Bearbeitungsdauer von 2 bis 3 Wochen. Während dieser Zeit kann unter Vorlage der Eingangsbestätigung bereits verzollt werden.
Was kostet die EORI-Nummer?
Die Beantragung beim Zoll ist kostenfrei. Unser Service berechnet eine Gebühr für die geführte Erstellung und Übermittlung des Antrags — die EORI-Nummer selbst kann jederzeit auch direkt und kostenlos beim Zoll beantragt werden.
Kann ich während der Bearbeitung schon verzollen?
Ja. Solange die EORI-Nummer noch nicht erteilt ist, können Sie bei der Zollstelle unter dem Vermerk „EORI-Nummer beantragt" abfertigen — die Eingangsbestätigung des Zolls dient als Nachweis.
EORI-Nummer jetzt beantragen
Geführtes Online-Formular, automatische Dokumentenerkennung, sichere Bezahlung — Express möglich.
Hinweis: Privater Antragsservice — kein Angebot der Generalzolldirektion, des Zolls oder einer anderen Behörde. Die EORI-Nummer kann auch kostenfrei direkt beim Zoll (zoll.de) beantragt werden. Unsere Servicegebühr deckt die geführte Erfassung, Plausibilitätsprüfung und Übermittlung Ihres Antrags ab.
